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Liebe Freunde,

Es ist uns ein Vergnügen, den ersten Newsletter von European Legal Support Center (ELSC) mit Euch zu teilen.

Dadurch verfolgen wir das Ziel, die Ergebnisse von den ersten fünf Monaten unserer Arbeit zu berichten.

Wir freuen uns auf Eure Rückmeldung und auf eine weltweite Ausbreitung dieses Newsletters in Eurem Network.

Außerdem ergreifen wir die Gelegenheit, uns zu bedanken bei den Aktivisten, den NGOs, den akademischen Institutionen, den Studenten, den Juristen und allen anderen Unterstützern, die uns mit unserem strategischen Plan helfen, uns finanziell stützen und/oder unsere Partner geworden sind.

Was ist ELSC?

ELSC kam zur Welt erst im Januar 2019 zum Zwecke der Beschaffung legaler Unterstützung für Organisationen, Gruppend und Menschen, die in Europa gegen Diskriminierung und Unterdrückung kämpfen müssen, weil sie friedlich für die Freiheit und die Rechte der palästinensischen Bevölkerung sprechen und handeln.
Unser Center wurde von der Gemeininitiative von dem palästinischen Network PNGO, den europäischen Studenten und Juristen, und der holländischen NGO The Rights Forum, die unsere Büros in Amsterdam beherbergt, geprägt. Die Gründung von ELSC stellte einen erforderlichen Schritt dar, da zurzeit keine andere Organisation in der Lage ist, die Solidaritätsbewegung für Palästina unverzüglich mit legaler Unterstützung zu versorgen.
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Unsere Ziele für 2019 und 2020.


2019-2020 wird sich unsere Arbeit hauptsächlich nach drei Bereichen richten:

1. ÜBERWACHEN und Bewusstsein erhöhen, insbesondere in Bezug auf die Beschränkung der palästinischen Menschenrechte. Diese Eingriffe umfassen nicht der Wahrheit entsprechenden Vorwürfe von Antisemitismus und Terrorismus, einschränkende Gesetzgebung und Richtlinien, Bedrohungen von Klagen, (Versuch zur) Verweigerung des Eintritts von privaten und öffentlichen Einrichtungen, Körper- und Digitalangriffe, (Versuch zur) Bankkontoschließung und Absperrung der Spendensammlungen und (Versuch zur) Beschränkung auf die Finanzierung von privaten und öffentlichen Spendern.

Deshalb werden wir:
  • ein europaweites elektronisches Database im Rahmen solcher Eingriffe aufbauen, da es für eine effiziente legale Betreuung benötigt wird
  • zahlreiche Berichte über diese Eingriffe erstellen und veröffentlichen, vor allem mit der Kooperation mit den lokalen Partnern, anfangs in den Niederlanden, und dann in anderen europäischen Ländern, vor allem in Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich.
2. Aktivisten und Institutionen vor unwahren und diffamierenden Antisemitismusanklagen, Kriminalisierung und beschränkenden Maßnahmen VERTEIDIGEN, auch aufgrund der legalen Herausforderung im Rahmen der Geltung der IHRA-Definition von Antisemitismus und ihrer Anwendung bei der Ausübung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit auf das ganze Europagebiet.
Wir werden legale strategische Aktionen in Zusammenarbeit mit lokalen Anwälten entwickeln und durchführen.

Unser Fokus liegt gerade in Deutschland, wo die Unterdrückung der Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser eine neue alarmierende Höhe erreicht hat.

Ein unverbindlicher Beschluss wurde letztlich vom Bundestag erlassen, dessen Ziel ist, die BDS-Bewegung mit Antisemitismus gleichzusetzen.
Die Verschlechterung der politischen Landschaft betont das Bedürfnis nach einem legalen Beitrag zum Schutz der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der palästinischen Bevölkerung in Deutschland.
Im Übrigens zielen wir darauf ab, unsere Aktionsreichweite auf jedes europäische Land zu verbreiten, wo derartige Aktionen notwendig sind und wo lokale Juristen bereit sind, mit uns mitzuwirken. Unsere Ziele:
  • den Aktivisten ein legales Training und den Verteidigern eine legale Hilfeleistung und ein legales Gutachten anbieten
  • die ELSC-Website entwickeln und sie ein entscheidendes Informations- und Unterstützungsmittel sein lassen.
3. Die zivilgesellschaftlichen Bemühungen im Rahmen der Verantwortung der EU und den Unternehmen für ihre Verpflichtungen in Bezug auf die israelischen und palästinischen Völkerschaften BEKRÄFTIGEN. Daher werden wir:
  • jede mögliche legale Strategie zum Schluss der Handelsgeschäfte von der EU mit den illegalen israelischen Siedlungen vorschlagen
  • die Lücke in der Entwicklung von Strategien gegen die an Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen beteiligten Unternehmen füllen
  • monatlichen Newsletter veröffentlichen, um Aktivisten und Unterstützer über ganz Europa im Laufenden zu halten und zu inspirieren.

WILLST DU MIT ELSC ZUSAMMENARBEITEN

Falls deine Organisation auf der Suche nach legaler Hilfe oder Kooperation bezüglich unseres Arbeitsgebietes ist, nimm mit uns Kontakt auf.

Unser erster Sieg im Gericht!


Drei Monate nach der Gründung von ELSC haben wir am Ende März unseren ersten Erfolg im Gericht gefeiert. Dieser fand in Oldenburg, Deutschland statt: das Gericht lehnte die falsche Anklage von Antisemitismus gegen BDS-Oldenburg ab und wies den Gemeinderat an, das regelmäßige Geschehen der Israel-Apartheid-Woche zu gestatten.
Im Folgenden die Zusammenfassung des Falles:
 
Am 11. Februar 2019 stellte ein BDS-Unterstützer, der in Oldenburg wohnte, einen Antrag beim Gemeinderat auf Zugang zur öffentlichen Einrichtung während der Woche der Solidarität für Palästina.  
2016 hatte die Stadt Oldenburg schon einen Vertrag mit dem obenstehenden Antragsteller widerrufen und deswegen wurde sie erst 2018 verurteilt. 2019 weigerte sie sich erneut, der BDS-Bewegung die Erlaubnis zur Benutzung der öffentlichen Einrichtung zu erteilen.
Lediglich wenige Tage vor der Veranstaltung, forderte unser deutscher Partner und Rechtsanwalt, Ahmed Abed, die Stadt heraus und erhob eine „interim measure“ Klage vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg.

Allerdings fällte das Gericht am 21. März ein fragliches Urteil und, in Ermangelung eines Beweises der nicht-antisemitischen Natur der BDS-Bewegung, sprach es sich für die Stadt aus.

Der Anwalt Abed wendete sich unverzüglich an ELSC und legte Berufung vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein.

Wir haben uns dann beschlossen, den Fall zu „internationalisieren“. Unser Hauptziel ist zu beweisen, dass die BDS-Bewegung eine in Vereinbarung mit dem Völkerrecht genuine Agenda anstrebt und das Recht auf Boykott von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet ist.

Zudem unterstrichen wir die maßgebende Aussage von Prof. John Dugard, der die Apartheid-Natur der israelischen Siedlung über die palästinischen Bevölkerung bejaht und die vollständige Legitimität der BDS-Bewegung als gewaltfreies Mittel für die Beendigung des israelischen Unterdrückungsregimes befürwortet.
Am 28. März fällte das Oberverwaltungsgericht das Schlussurteil und sprach sich für uns aus. Weiterhin erklärte das Gericht, dass:
1) die Prüfung einer antisemitischen Natur einen schweren Vorwurf darstellt und daher zu Lasten der anklagenden Partei geht,
2) sich aus der gerichtlichen Überprüfung kein Anhaltspunkt für eine Verletzung der demokratischen Ordnung durch die BDS-Kampagne ergab.
Zur Folge hat das Gericht die Stadt Oldenburg beauftragt, den freien Zugang zur begehrten Einrichtung zu unterlassen und BDS-Oldenburg konnte demzufolge die Israel-Apartheid-Woche veranstalten. Zudem wurde die Stadt dazu angeordnet, die Kosten beider Verfahren zu übernehmen.
Lass uns diesen ersten Sieg als der Markstein im Lauf zur gemeinschaftlichen Verteidigung und Verstärkung der Solidarität für Palästina kennzeichnen.

Nimm Kontakt mit uns auf, wenn Du bereit bist, unseren Newsletter zu übersetzen oder wenn Du Menschen oder Stiftungen kennst, die die Sache von ELSC stützen könnten.
Wir freuen uns auf Deine Rückmeldung und Mitwirkung.

Giovanni Fassina
ELSC coordinator

elsc@rightsforum.org
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