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Sehr geehrte Damen und Herren,
 

Anfang September hat in Berlin die Sitzungszeit wieder begonnen und es liegt vieles vor uns. Im Gesetzgebungsverfahren begleiten mich momentan vor allem das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Wachstumschancengesetz und der Haushalt 2024, die alle im Bundestag derzeit behandelt werden.

In Bayern wir am 08. Oktober ein neuer Landtag gewählt. Ihre Stimme entscheidet, ob in den nächsten Jahren Freiheit, Marktwirtschaft und beste Bildung im Landtag wieder eine Rolle spielen. Daher bitte ich Sie am 08.10.2023 - beide Stimmen FDP!


Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Katja Hessel 
 
 
Aus der Bundesregierung: 

Um die bürokratischen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, der Verwaltung und Wirtschaft zu vermindern hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart eine gesetzliche Regelung in die Wege zu leiten. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann dem Kabinett Eckpunkte für das Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Ziel der Bundesregierung ist es, beim Bürokratieabbau reale Fortschritte zu erreichen, um den Staat handlungsfähiger und bürgerfreundlicher zu machen. 

Nähere Informationen zum geplanten Gesetzesvorhaben gibt es hier: 
https://www.bmj.de/DE/themen/bessere_rechtsetzung/buerokratieabbau/buerokratieabbau_node.html


Ende August ist das Wachstumschancengesetz durch das Bundeskabinett beschlossen worden.

Das Wachstumschancengesetz setzt Impulse für mehr Wachstum und schafft das Fundament für Investitionen, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Bereits in meinem Newsletter im Juli habe ich von der inhaltlichen Ausgestaltung dieses wichtigen Gesetzes berichtet. Anbei mein aktuelles Interview im September Monatsbericht des BMF zum Wachstumschancengesetz:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/09/Inhalte/Kapitel-2a-Schlaglicht/interview-katja-hessel.html


Deutschland kann es sich nicht leisten auf Talente zu verzichten. Um benachteiligte Schülerinnen uns Schüler zu unterstützen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger nach intensiven Debatten und Verhandlungen gemeinsam mit den Ländern die Eckpunkte des Startchancen-Programms vorgestellt: Das Programm wird zum Schuljahr 2024/25 starten und wird mit 20 Milliarden € rund 4.000 Schulen mit hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern unterstützen. Bildungserfolg hängt leider immer noch eng mit dem Einkommen der Eltern zusammen. Dies zeigen uns viele nationale und internationale Studien.

Um Aufsteiger-Biografien zu schreiben, muss der Bildungserfolg unabhängig von der sozialen Herkunft sein. Bettina Stark-Watzinger hat mit ihrem Startchancen-Programm für mehr Talentschulen einen echten Erfolg für uns Freie Demokraten und die Aufstiegschancen in diesem Land errungen!



 

Lesen Sie mehr im aktuellen BMF-Monatsbericht
Aus dem Bundestag: 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz am 16. August 2023 beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 21. September 2023 in erster Lesung beraten.

Mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz soll mehr privates Kapital mobilisiert werden und der Finanzplatz Deutschland attraktiver gestaltet machen. Damit wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sowie die Start-up-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Hierbei stehen vor allem die innovationsstarken, jungen Unternehmen, die Start-ups, im Fokus, aber auch andere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Deutschland einen Großteil der Wirtschaft ausmachen.

In den letzten Wochen haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) fundamental geändert wird – mit Erfolg!
Das Gesetz wird mit der Einigung in der Koalition vom Kopf auf die Füße gestellt:

1. Es gibt keinen Eingriff ins Eigentum. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkung weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden.
2. Es gilt echte Technologieoffenheit. Wir wollen Klimaneutralität im Gebäudebereich und deshalb müssen alle dafür geeigneten Heiz-Technologien zulässig sein. Die Wärmepumpe ist nicht die einzige Lösung. Auch Holz-Heizungen, Biomethan und Fernwärme werden weiter möglich sein. Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können, bleiben ebenfalls erlaubt.
3. Kommunale Wärmeplanung und Heizungsgesetz werden verzahnt. Erst muss der Staat liefern und auf dieser Grundlage können die Bürger entscheiden. Deshalb gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Eigentümer erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vor Ort vorliegt. Für uns ist dabei klar: Stadtwerke und Versorger wissen bereits sehr viel über den Energiebedarf in Straßenzügen und Quartieren. Gläserne Heizungskeller braucht es daher nicht. Auch weitgehende Sanierungs- oder Umbaupflichten entfallen. Ausnahmen für den Staat gibt es nicht: Private und öffentliche Gebäude werden gleichbehandelt. Niemand – weder Eigentümer, Vermieter noch Mieter – soll überfordert werden. Mit einer Förderung aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds unterstützen wir Haushalte bei Neuinvestitionen. Auch über die EU dürfen keine anderen Regelungen kommen. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung ein, den Vorschlag der CDU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu Sanierungszwang und Verkaufsverbot für Verbrenner-Heizungen zu verhindern.


 

Katja Hessel unterwegs: Im Wahlkreis, in Bayern und in Deutschland

Fraktionsklausur in Dresden

Die diesjährige Herbstklausur der Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag fand dieses Jahr in Dresden statt. In den spannenden drei Tagen haben wir zukunftsweisende Beschlüsse für unsere politische Arbeit gesetzt. Für uns als Freie Demokraten ist klar: wir möchten einen klaren Kurs für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, Wohlstand und individuelle Aufstiegschancen setzen!

Mehr Informationen finden Sie unter:

https://www.fdpbt.de/herbstklausur-fdp-fraktion-wie-wir-deutschland-zurueck-erfolgsspur-holen
 

Die steigenden Zahlen an Migranten Richtung Europa und Deutschland beschäftigt momentan nicht nur die Verantwortlichen vor Ort sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen eine Wende in der Migrationspolitik. Unsere Ideen hierzu haben wir in einem Positionspapier zusammen gestellt.

https://www.fdpbt.de/beschluss/positionspapier-fdp-fraktion-fur-zukunftsfahige-migrationspolitik


 
Kuchenmeister GmbH in Nürnberg

Die Firma Kuchenmeister GmbH backt in Nürnberg - neben Weihnachtsgebäck auch die niedlichen - und leckeren Koala Kekse. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Soest (NRW) und ist mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein geschätztes und modernes Familienunternehmen mit einer über 130-jähirgen Firmengeschichte. 

Lebensmittelhersteller in Deutschland haben mit alten und neuen Herausforderungen zu kämpfen. Nicht nur die überbordende Bürokratie, der Arbeits- und Fachkräftemangel sondern auch die steigende Inflation mit Verteuerung von Rohstoffen und auch steigende Energiekosten gestalten die Produktion und den Erhalt des Standortes schwierig. Zudem kämpft die Branche mit geplanten rechtlichen Vorgaben von der Europäischen Union.

Natürlich haben mir die netten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur ihre Produktion gezeigt: ich durfte auch die ein und andere Leckerei ausprobieren. Vielen Dank für das aufschlussreiche und offene Gespräch, bei dem ich viel Neues mitnehmen durfte!


 

Besuch beim Vorstadt-Verein Luitpoldhain-Dutzendteich e.V.

Nach über zwei Jahren hat es nun geklappt und ich war zur monatlichen Versammlung des Bürgervereins Luitpoldhain-Dutzendteich, um einen kleinen Einblick in meine Arbeit geben. Unter dem Motto "Solide Finanzen - gerechte Steuern - Zeitenwende in der Finanzpolitik" diskutierte ich mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern zur Zukunft der Wirtschafts- und Finanzpolitik.

 

Kongresshalle: Bund unterstützt

Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat eine weitere Förderung der Kongresshalle am ehemaligen Nürnberger Reichsparteitagsgelände beschlossen. Aus dem Programm „KulturInvest“ werden für die Substanzerhaltung und die grundsätzliche, baurechtskonforme Nutzbarmachung des Rundbaus 29,5 Millionen Euro fließen. Das entspricht 50% der veranschlagten Gesamtkosten von 59 Millionen Euro für diesen Bauabschnitt.

Bei der neuen Zusage geht es um Unterstützung für die Instandsetzung. So soll der Rundbau der Kongresshalle nutzbar gemacht werden – als einzigartiges Baudenkmal von zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Bedeutung nationalen Ranges. Aber auch als Ort für Kultur. Das Staatstheater Nürnberg wird mit seinen Sparten Musiktheater, Tanz und Konzert in der Kongresshalle eine Wirkungsstätte auf Zeit finden. Die Bundesmittel sollen helfen, dass der enge zeitliche Rahmen für den Interimsbau auch eingehalten werden kann.

Gemeinsam mit meinen Nürnberger Kolleginnen und Kollegen habe ich mich bei unseren Kollegen im Haushaltsausschuss für die Förderung eingesetzt. Wir schaffen hier Raum für Kultur in Nürnberg und bewahren zugleich die Kongresshalle als eines der größten Baurelikte der NS-Diktatur als Mahnung und Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Ampel der Stadt unter die Arme greift. Schon im September 2022 hatte es im Rahmen des Bundesprogramms „KulturInvest“ bereits die Zusage von Bundesmitteln für das Projekt zu Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur in Höhe von 20 Millionen Euro gegeben. Im Jahr 2025 sollen damit in einem Segment der Kongresshalle etwa 150 Räume für Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung stehen.

Damit hat der Haushaltsausschuss die Zusagen hinsichtlich der Bundesförderung erfüllt und ist seiner Verantwortung für das bauliche Erbe der NS-Zeit gerecht geworden. Jetzt ist es an der bayerischen Staatsregierung, ihrerseits die zugesagten Gelder bereit zu stellen, damit die Stadt Nürnberg in die Ausschreibung gehen kann. Beim Einbau des Operninterims als letztem der drei Bauabschnitte sind Stadt und Freistaat in alleiniger Verantwortung.

 

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Nach wie vor stehe ich zu einer dauerhaften Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in Höhe von 7%.

Allerdings konnte ich dem Antrag der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hierzu nicht zustimmen.

Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Belastungen der Corona-Pandemie in Verbindung mit den zeitweisen Schließungen der Gaststätten haben die Koalitionsfraktionen der CDU, CSU und SPD gemeinsam mit uns am 28. Mai 2020 beschlossen, den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Speisen zum Verzehr vor Ort von neunzehn auf sieben Prozent für einem Zeitraum von zwölf Monaten abzusenken. Am 21. Februar 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag diese befristete Umsatzsteuersenkung bis Ende 2022.

In diesen beiden Entscheidungen machen jedoch deutlich, dass die damals unionsgeführte Bundesregierung diese Absenkung nicht dauerhaft angelegt hat. Trotz ihrer Regierungsverantwortung hat die Union das Vorhaben entsprechend niemals umgesetzt.

Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von Wladimir Putin auf die Ukraine und der folgenden Energiekrise beschloss die Ampel-Koalition eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen, um den gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen entgegenzuwirken. Darunter zählen sowohl die Einführung der Gas- und Strompreisbremsen anhand des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als auch die zahlreichen Härtefallhilfen.

Als Teil des großen Entlastungspakets verlängerte die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP nochmals den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen bis Ende 2023.

Die Unterstützungsmaßnahmen der jetzigen Regierungskoalitionen halfen dabei, die wirtschaftliche Situation der Gastronomie zum Höhepunkt der Energiekrise finanziell abzufangen.

Die Forderung der Gastronomie, den reduzierten Umsatzsteuersatz dauerhaft zu entfristen, kann ich sehr gut nachvollziehen. Diese ist auch in dem erst kürzlich verabschiedeten Positionspapier der FDP-Fraktion so enthalten.

Wir sprechen uns für eine Verlängerung und Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen in Gastronomiebetrieben aus. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wir damit auch dauerhaft die steuerliche Ungleichbehandlung von Inhaus- und Außerhaus-Umsätzen beenden würden, was aufgrund des veränderten Konsumverhalten durch die Corona-Pandemie angezeigt wäre.

Wir wollen hierüber nach Vorliegen der Steuerschätzung im November im Zuge der Haushaltsberatungen des Bundeshaushalts 2024 mit unseren Koalitionspartnern das Gespräch suchen und setzen uns dafür ein, dass wir uns gemeinsam dafür die finanziellen Spielräume erarbeiten.

Die laufenden Beratungen für den Haushalt 2024 sind hierfür der angemessene Rahmen für die Entscheidung.

 

 

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Kontakt

Katja Hessel

Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen

Deutscher Bundestag 
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 30 22774380
Fax: +49 30 22770380
Mail: katja.hessel@bundestag.de

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