Umsatzsteuer in der Gastronomie
Nach wie vor stehe ich zu einer dauerhaften Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in Höhe von 7%.
Allerdings konnte ich dem Antrag der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hierzu nicht zustimmen.
Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Belastungen der Corona-Pandemie in Verbindung mit den zeitweisen Schließungen der Gaststätten haben die Koalitionsfraktionen der CDU, CSU und SPD gemeinsam mit uns am 28. Mai 2020 beschlossen, den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Speisen zum Verzehr vor Ort von neunzehn auf sieben Prozent für einem Zeitraum von zwölf Monaten abzusenken. Am 21. Februar 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag diese befristete Umsatzsteuersenkung bis Ende 2022.
In diesen beiden Entscheidungen machen jedoch deutlich, dass die damals unionsgeführte Bundesregierung diese Absenkung nicht dauerhaft angelegt hat. Trotz ihrer Regierungsverantwortung hat die Union das Vorhaben entsprechend niemals umgesetzt.
Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg von Wladimir Putin auf die Ukraine und der folgenden Energiekrise beschloss die Ampel-Koalition eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen, um den gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen entgegenzuwirken. Darunter zählen sowohl die Einführung der Gas- und Strompreisbremsen anhand des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als auch die zahlreichen Härtefallhilfen.
Als Teil des großen Entlastungspakets verlängerte die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP nochmals den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen bis Ende 2023.
Die Unterstützungsmaßnahmen der jetzigen Regierungskoalitionen halfen dabei, die wirtschaftliche Situation der Gastronomie zum Höhepunkt der Energiekrise finanziell abzufangen.
Die Forderung der Gastronomie, den reduzierten Umsatzsteuersatz dauerhaft zu entfristen, kann ich sehr gut nachvollziehen. Diese ist auch in dem erst kürzlich verabschiedeten Positionspapier der FDP-Fraktion so enthalten.
Wir sprechen uns für eine Verlängerung und Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen in Gastronomiebetrieben aus. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wir damit auch dauerhaft die steuerliche Ungleichbehandlung von Inhaus- und Außerhaus-Umsätzen beenden würden, was aufgrund des veränderten Konsumverhalten durch die Corona-Pandemie angezeigt wäre.
Wir wollen hierüber nach Vorliegen der Steuerschätzung im November im Zuge der Haushaltsberatungen des Bundeshaushalts 2024 mit unseren Koalitionspartnern das Gespräch suchen und setzen uns dafür ein, dass wir uns gemeinsam dafür die finanziellen Spielräume erarbeiten.
Die laufenden Beratungen für den Haushalt 2024 sind hierfür der angemessene Rahmen für die Entscheidung.